19. März 2008, 13:43 Uhr

Urheberrecht auf schwedisch

Eine hervorstechende Eigenschaft des Urheberrechts im Vergleich zum Copyright ist die starke und unauslöschbare Verbindung des Autors mit seinem Werk. Ein interessantes Beispiel für diese Bindung ist ein schwedisches Gerichtsurteil, demzufolge Werbeunterbrechungen im Fernsehen als Herabwürdigung des Werkes betrachtet werden. Auch wenn das Urteil des höchsten schwedischen Gerichts wohl überrschend ist, so ist es dennoch nachvollziehbar und spiegelt sehr schön die kontinentaleuropäische Tradition des Droit d’Auteur wider.

Übrigens, sollte ich es noch nicht erwähnt haben, eine interessante und sehr verständliche Einführung in das Thema “Urheberrecht vs. Copyright” findet sich in Volker Grassmucks Freie Software zwischen Privat- und Gemeineigentum (vor allem das erste Kapitel). Das Buch kann man online als PDF lesen oder für ganze 2 Euro (!) plus Porto bei der BPB bestellen.

7. November 2007, 09:52 Uhr

Welch eine unheimlich dumme Firma

Da investieren Fans 4 Jahre und 10.000 Euro, um auf eigene Rechung und rein zum Vergnügen einen Film zu Ihrem Lieblingsspiel Warhammer 40,000 zu produzieren. Wie reagiert die Firma, die die Markenrechte an dem Spiel innehat? Man sollte meinen, dass sie sich freut, so treue Fans zu haben, dass sie mit Freude ihr Einverständnis zur Verbreitung dieser kostenlosen PR-Maßnahme gibt. Aber nein, die Firma Games Workshop beharrt kindischerweise darauf, dass der Film Markenrechte verletze und verbietet die Veröffentlichung.

Keine Ahnung von deutschem Recht

Zudem zeigt man bei Games Workshop, dass man keine Ahnung von deutschem Marken- und Urheberrecht hat — oder aber man gibt Unwissenheit vor, um sich aus der Affäre zu ziehen:

Andy Jones, legal and licensing head for Games Workshop, said this law confers rights on the creators of works that cannot be given away. This means that the creators of Damnatus cannot assign their rights to Games Workshop even if they wanted to. But by sanctioning the release of the film without this “assignment” Games Workshop would essentially be giving up the title to the Warhammer 40,000 intellectual property.
BBC News: Copyright law scuppers fan film

So einen Schwachsinn hat man selten gelesen, und es ist erbärmlich, dass ein ausgebildeter Jurist so einen Quark von sich gibt. Wenn es so wäre, wie Jones es darstellt, dann könnte man ja überhaupt keine Auftragswerke in Deutschland herstellen! Wie sollte etwa die Degoto weiterhin Schund für die ARD produzieren, wenn die ARD nicht die Nutzungsrechte daran bekäme?

Was Jones meint ist folgendes: In Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern ist das Werk mit dem Urheber unauslöschlich verbunden, bestimmte Rechte kann er einfach nicht abtreten. In Großbritannien und den USA ist das anders: Dort kann man alle Rechte an einem geistigen Werk an jemand anderen abtreten. Darum heißt es auch in Deutschland Urheberrecht und bei den Briten Copyright. Das hat allerdings kaum Auswirkungen auf den real existierenden Kapitalismus — denn wenn Knebelverträge, mit denen Migrantenkinder ihre Seelen an Dieter Bohlen verkaufen, in Deutschland nicht möglich wären, gäbe es keine Castingshows (und das wäre doch schade). Es ist also sehr wohl möglich, die Nutzungsrechte an einem Werk praktisch vollständig zu erwerben, es ist allein eine Frage der Vertragsgestaltung. Es ist auch mitnichten so, dass man seine Markenrechte abtritt, wenn man jemandem eine Lizenz zur Nutzung der Marke erteilt — wenn dem so wäre, gäbe es in Deutschland kein McDonalds, denn das ganze Franchise-System beruht eben auf Markenlizensierung.

Was wäre verloren, wenn man — ganz ohne großes Aufhebens — eine einfache Nutzungslizenz für den Namen einräumen würde? Genau, nichts. Doch von alledem will man bei Games Workshop offenbar nichts wissen. Stattdessen vergrault man Hardcore-Fans mit kleinkarierten Rechtsstreitigkeiten.

Souverän ist anders

Dass man als Markeninhaber und Spielwarenhersteller mit einer verspielten und kreativen Fanbasis durchaus gelassen bleiben kann — selbst wenn die hauseigene Markenrechtsabteilung einen an der Waffel hat — sieht man an den Stop-Motion-Filmen aus Legosteinen, die sogar schon ein eigenes filmisches Genre, den Brickfilm, begründet haben.

25. April 2007, 11:30 Uhr

Yahoos Liedtextsuche

Wer gerne unter der Dusche ein im Radio gehörtes Lied trällern möchte, geht dazu auf eine der unzähligen Lyrics-Seiten. Das Problem dabei ist, dass sich diese Webangebote auf rechtlich unsicherem Terrain bewegen, da die Liedtexte durch das Urhebberrecht bzw. Copyright geschützt sind und die nicht-lizensierte Verbreitung illegal ist.

Yahoo startet nun eine Liedtextsuche, die auf einer legalen Basis stehen soll. Dazu wurde eine Kooperation mit dem Unternehmen Gracenote geschlossen, welches unter anderem die CDDB betreibt.

Das ist eine tolle Sache für diejenigen, die einfach mal einen Liedtext nachschlagen wollen. Je nachdem, wie umfassend das Archiv wird, kann man die Yahoosche Liedtextsuche als generellen Ersatz für die ganzen zusammengekratzen Lyrics-Seiten nehmen. Ich freue mich auch schon, später Liedtexte über Webkürzel direkt abrufen zu können.

P.S.
Auf gulli.com erfährt man, dass das Liedtexte-Archiv schon verfügbar ist, zu finden ist es nämlich unter http://music.yahoo.com/lyrics. Allerdings ist es nach Meinung von gulli.com noch nicht besonders umfangreich und auch nicht allzu komfortabel in der Bedienung. Muss ich mal selber testen.

P.P.S.
Hab es nun selbst kurz getestet; von “meiner” Musik habe ich nicht viel finden können — ist wohl wirklich nur der Mainstream-Schrott drin. Aber die Suchfunktion ist ok, man kann auch die URL für Webkürzel in Konqueror verwenden. Für ein Urteil ist es aber wohl noch zu früh, geben wir dem Ganzen also noch etwas Zeit.

4. April 2007, 23:22 Uhr

Trent-Setter

Aha — Trent Reznor will auf seine alten Tage nochmal was ganz neues machen. Nur zu, dieser Mann steht für Qualität, und was er anfängt, hat normalerweise Hand und Fuß — auch wenn ich persönlich ihm außer der Downward Spiral (jaja, ich weiß) musikalisch nicht viel abgewinnen kann.

Allerdings ist Mr. Reznor aber auch eine große Nummer im Musik-Business und keiner, der sich — soweit ich weiß — durch substantielle Kritik an den Praktiken der Majors hervorgetan hat. Nun hat der gute Trent eine virale Kampagne ins Leben gerufen und wollte ein bissel Aktionskunst im Web betreiben, hat allerdings die Rechnung ohne einige der Wirte gemacht, i.e. Blogger bzw. NIN-Fans. Beides in Personalunion ist Jeriko One, alter Haudegen im WPD-Forum und neuerdings das deutsche Sprachrohr der WLTC. (Tchja, so klein ist die Welt… und gerade sehe ich auf Jerikos Website, dass er die genialen Bettie Ford verlinkt hat… wusste gar nicht, dass die im Mai ein Konzert im Underground geben.)

Naja, wie auch immer — der Kreis schließt sich — nun hat das Plattenlabel Universal Music, in Deutschland für den Vertrieb von NIN-Produkten verantwortlich, eben diesen Jeriko abgemahnt, da er Herrn Reznors Internetspielchen mitgespielt hatte, indem er ein von erstem in Umlauf gebrachtes Musikstück zum Download anbot. Das lässt nun einige Vermutungen offen; zum Beispiel, wieso es nicht mal in Bereichen, in denen es um Millionen Dollares geht, eine vernünftige Koordination gibt, oder warum Universal blindwütig seine Multiplikatoren zusammenstutzen will. Wie dem auch sei, für Jeriko gibt es nach einem längeren Techtelmechtel mit der von Universal engagierten Jurisprudenz ein halbwegs glückliches Ende — er konnte die Abmahnung gegen ein romantisches Abendessen mit Trent ein paar Konzerttickets eintauschen.

Nachtrag: Scheint auch ganz nett gewesen zu sein, das “ertauschte” Konzert.