24. Oktober 2007, 15:33 Uhr

Feige BGH-Richter?

Der irrwitzige Haftbefehl gegen Andrej Holm ist aufgehoben, ob das aber das Ende der quasi-faschistoiden Schikane seitens der deutschen Exekutive(!) bedeutet, ist mehr als fraglich.

Was ich im Zusammenhang mit dem heutigen BGH-Urteil besonders traurig finde, ist, dass die BGH-Richter nicht die Chance be- und ergriffen haben, sich mit dem allgegenwärtigen und häufig missbrauchten Begriff des Terrorismus auseinanderzusetzen.

Die Frage, was eigentlich als Terrorismus bzw. terroristische Handlung und terroristische Gruppierung zu gelten hat, ist eine der wichtigsten Fragen der westlichsten Gesellschaften, denn Politiker von ultrarechts bis ultralinks (wobei das schon fast wieder gleichbedeutend ist, aber das steht auf einem anderen Blatt) benutzen den Begriff als Kampfmittel und Totschlagargument. Wann immer es darum geht, unpopuläre Maßnahmen zu rechtfertigen, ist “Terrorismus” eine höchst willkommenes und praktisch immer funktionierendes Argument.

Warum haben die BGH-Richter nicht die Chance ergriffen und die Arbeit gemacht, die sie früher oder später sowieso machen müssen (wenn es nicht das BVerfG tut)? Man muss fast vermuten, dass die BGH-Richter zu faul oder zu feige sind, sich mit der Frage zu beschäftigen; zumindest liest sich die Pressemitteilung zum Urteil so, als sei man in Karlsruhe glücklich, dass man irgendwo ein billiges Paragräflein gefunden hat, um das ohnehin notwendige Aufheben des Haftbefehls zu rechtfertigen.

[…] Jedoch darf nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO) ein Haftbefehl nur dann erlassen werden, wenn der Beschuldigten einer Straftat dringend verdächtig ist. Dies ist nur der Fall, wenn die große Wahrscheinlichkeit besteht, dass er der ihm vorgeworfenen Tat schuldig ist und deswegen verurteilt werden wird. Eine solche Wahrscheinlichkeit, dass er sich an einer terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich beteiligt hat, kann im Fall des Beschuldigten zur Zeit nicht bejaht werden; denn die in den bisherigen Ermittlungen aufgedeckten Indizien sprechen nicht hinreichend deutlich für eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in die “militante gruppe”, sondern lassen sich ebenso gut in anderer Weise interpretieren.

Der Haftbefehl konnte schon aus diesem Grund keinen Bestand haben. Der 3. Strafsenat musste sich daher bei seiner Entscheidung nicht mit der Frage befassen, ob es sich bei der “militanten gruppe” nach den Maßstäben der einschlägigen Strafvorschrift (§ 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB) tatsächlich um eine terroristische Vereinigung handelt.

Aus der Pressemitteilung zum Urteil

Abgesehen davon ist die Aussage “die […] Indizien sprechen nicht hinreichend deutlich für eine mitgliedschaftliche Einbindung” eine Sauerei, denn wie mittlerweile jeder weiß, bestehen die “Indizien” der Ermittler aus Google-Anfragen, die der Wissenschaftler zwecks Recherche gestartet hat sowie einem geplanten Treffen, ebenfalls zu Forschungszwecken. Und das soll ausreichen, einen Wissenschaftler und seine Familie zu überwachen und zu schikanieren? Wo sind denn da all die rechtsstaatlichen Errungenschaften wie Unschuldsvermutung und Schutz der Menschenwürde?

Liebe BGH-Richter des 3. Strafsenats, Sie haben heute eine historische Chance verpasst, der deutschen Gesellschaft etwas von der Freiheit zurückzugeben, die in unserer Pseudoverfassung festgehalten ist und die wir in unserer Nationalhymne besingen. Hoffen wir, dass es nicht aus Faul- oder Feigheit geschah, sondern in der Absicht, Andrej Holm schnellstmöglich Recht widerfahren zu lassen. Ich persönlich hoffe außerdem, dass Monika Harms (ihr Name ist so passend, mehr sogar im Englischen) in Revision geht, denn dann gibt es noch einmal die Chance, sich mit dem Begriff des Terrorismus auseinanderzusetzen und seinem allgegen- und oft widerwärtigen Missbrauch Grenzen zu setzen.

4. September 2007, 08:43 Uhr

A propos “Onlinedurchsuchung”

Man kann Wolfgang Schäuble verstehen: Wenn man sich sehr in eine fixe Idee reingesteigert hat, kann man manchmal — trotz (oder gerade wegen?) massiven Widerstandes — nicht aufgeben. So ist es wohl auch bei Herrn Schäuble und der Onlinedurchsuchung.

Jeden Tag gibt es neue Verlautbarungen zur Onlinedurchsuchung: Erst sollte sie ein Trojaner sein, dann eine Remote Forensic Software. Erst gegen Terroristen, dann gegen Kinderpornografie und Mafia. Erst als Universalwerkzeug, nun als maßgeschneidertes Einzelstück. Und natürlich nur 10 Einsätze pro Jahr — klaro. Dumm nur, dass Herr Schäuble schon in einem Interview mit der taz (bezüglich der Zweckbindung der Mautdaten) gesagt hat: “Von mir hören Sie keine Versprechungen mehr, dass alles so bleibt, wie es ist.” Deshalb muss das mit den 10 mal pro Jahr auch Schäubles Dackel, Jörg Ziercke, ständig vorbringen.

Schäuble: Da sie in Ihrem Wahn ohnehin nicht auf die Stimmen der Vernunft hören, schlage ich Ihnen folgendes vor: Sie bekommen Ihren Onlineforensiktrojaner. Aber im Gegenzug darf auch jeder Bürger auf Ihren PCs (dienstlich und privat) schnüffeln. Mal sehen, wie viele E-Mails mit “Jobangeboten” der Sicherheitsindustrie wir finden. Gerne auch mehr Wohnraumüberwachung, wenn im Gegenzug jeder Bürger sich in Ihren Gemächern umtun darf. Mal sehen, wie viele schwarze Koffer wir noch finden, die Ihr ehrenwerter Freund Kohl noch bei Ihnen untergestellt hat.

Nein — im Ernst, Schäuble: Sie und Ihre CDU/CDU-Junta verdienen nicht den geringsten Funken Vertrauen. Sie sind ein Irrer, ein kleiner Robespierre. Zwar ist Ihnen Tugend ein Fremdwort, doch auch Ihr Metier ist der staatliche Terror.

13. Juli 2007, 10:15 Uhr

Trottelige Terroristen

Während unser Terrorminister Wolfgang Schäuble schwer damit beschäftigt ist, die Stasi in den Schatten zu stellen, hat es in London einen “Terroranschlag” gegeben, der die Sicherheitsfanatikern geradezu begeistert. Betrachtet man allerdings den Verlauf der Tat, muss man wirklich zweifeln, ob man vor Al-Qaida und Co. wirklich Angst haben muss (sofern man das nicht vorher schon tat).

Untersucht man die Vorfälle genauer, reibt man sich ob des Dilettantismus der Täter die Augen: Der Fahrer des Autos, das angeblich vor dem Londoner Tiger Tiger Club explodieren sollte, war mit seinem Gefährt ins Schlingern geraten und hatte es gegen eine Mülltonne gesetzt. Während er torkelnd davon lief, begann die Ladung so sehr zu qualmen, dass eine Krankenwagenbesatzung die Polizei alarmierte. Ein zweiter PKW war in der Nähe abgestellt worden, und zwar ausgerechnet in einer Halteverbotszone, wo er todsicher auffallen musste. Beim Abschleppen roch der Wagen penetrant nach Benzin, so dass er sicherheitshalber außerhalb des vorgesehenen Parkhauses arretiert wurde. In Glasgow war der Jeep beim Versuch, in den Abfertigungsterminal des Flughafens zu brettern, gegen Sperrpoller gekracht. Offenbar hatten die Meisterterroristen nicht einmal vorher ihren Tatort inspiziert und die Schutzmaßnahmen abgecheckt. Was in allen Fällen als Sprengsätze ausgegeben wurde, waren Benzinkanister, Nägel und Propangasflaschen, irgendwie verbunden mit Mobiltelefonen, die nicht funktionierten. Das war nicht al Qaida, das waren höchstens Dick und Doof.
Quelle: http://www.freitag.de/2007/27-28/07280102.php

Und vor solchen Heinis machen wir uns in die Hosen und lassen uns unsere Freiheitsrechte abnehmen. Traurig.