Die Verletzungen der Füße machen etwa 20 Prozent aller Arbeitsunfälle aus und nicht grundlos sind Sicherheitsschuhe in vielen Arbeitsbereichen zwingend vorgeschrieben. Nur mit dieser Fußbekleidung können schwere Verletzungen vermieden werden. Oftmals werden die Sicherheits- und Schutzschuhe sowie die Arbeits- und Berufsschuhe gleich gesetzt, doch sind hier zum Teil kleine aber doch entscheidende Unterschiede zu finden. Im Gegensatz zu einem Sicherheits- und Schutzschuh ist ein Arbeits- oder Berufsschuh nicht mit einem zusätzlichen Zehenschutz ausgestattet. An dieser Stelle soll jetzt ein wenig Licht ins Dunkel gebracht werden, um die Unterschiede bei den Normen, Sicherheitsklassen, Anforderungen, Materialien und Co. aufzuzeigen. Heute schützen die Schuhe nicht nur vor Verletzungen, sondern bieten einen angenehmen Tragekomfort und werden sogar in verschiedenen Designs angeboten.

Vier Gefährdungsarten der Sicherheitsschuhe

Die Sicherheitsschuhe werden in vier Gefährdungsarten unterteilt, die hier kurz angerissen werden sollen. Als erste ist hierbei die mechanische Unfallgefahr zu nennen, die Fußverletzungen durch Um- oder Herabfallen, durch Anstoßen von Gegenständen oder durch Eintreten von spitzen Gegenständen, wie Nägel hervorrufen kann. Die elektrische Gefährdung kann durch das Berühren von spannungsführenden Betriebsmitteln oder durch elektrostatische Aufladung bei Funkenbildung erfolgen. Chemische Unfälle können durch Kraftstoffe, Fette, Öle, Laugen oder Säuren entstehen. Als letzte ist die thermische Verletzungsgefahr zu nennen, die durch Strahlung von Hitze oder Wärme, Kälte oder Kontaktwärme oder durch flüssige oder glühende Teilchen entstehen kann. Vermieden werden können solche Verletzungen nur, wenn entsprechendes Schuhwerk getragen wird, das mit spezifischen Schutzeigenschaften ausgestattet ist.

Sicherheitsschuhe müssen der Europäischen Norm entsprechen

Gemäß der DIN EN 12568 wurden die Zehenkappen in der Vergangenheit geprüft, als es nur die Stahlkappen als Zehenkappen gab. Im Schuh wurden die Kappen von den Herstellern nach der alten Norm DIN EN 345-1 geprüft, doch inzwischen hat sich einiges auf dem Markt getan. Nicht ausschließlich die Stahlkappen werden heute zum Schutz der Zehen verwendet, sondern kommen immer öfters die Kunststoff- und Aluminiumkappen zum Einsatz. Dementsprechend traten auch bei der Norm Veränderungen ein, heute werden die Zehenkappen sowohl von außen wie von innen gemäß der EN ISO 20345:2004 geprüft. Ebenso trifft diese Norm für die Gleitsicherheit zu. Die DIN EN 12568 Norm wurde mit in die EN ISO Norm aufgenommen. Bei allen Prüfungen werden die Sicherheitsschuhe einem Druck- und genauso einem Falltest unterzogen, der mit jeweils 200 Joule durchgeführt wird.

Sicherheitsschuhe müssen rutschhemmend sein

Ebenfalls gibt es in Deutschland für die Rutschhemmung eine DIN Norm, die für Sicherheits-, Schutz- und Arbeitsschuhe unter der DIN 4843 ? Teil 100 verankert ist. Genau festgelegt sind dabei die Vorrichtungen zur Prüfung und die Begleitumstände, wie die Bodenbeschaffenheit und die Art der gleitfördernden Mittel. Die Schuhe werden dabei in die Kategorien R1 rutschhemmend mit einem Akzeptanzwinkel von vier bis zehn Grad Neigung und in R2 rutschhemmend mit einem Akzeptanzwinkel von über zehn Grad eingeteilt.

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