6. März 2008, 14:34 Uhr

Akte PP, Folge I: Zugriff der Contentindustrie auf Providerdaten

Ich habe neulich beim Stöbern mehrere Artikel gefunden, die ich als Pressesprecher des (mittlerweile nicht mehr existierenden) Protect Privacy e.V. verfasst habe. Den einen oder anderen möchte ich an dieser Stelle nochmals (nicht redigiert) veröffentlichen, denn sie haben nicht viel an Aktualität verloren — eher im Gegenteil. Einige Aspekte sind zwar von der Wirklichkeit eingeholt, und manches würde ich heute so nicht mehr schreiben; alles in allem aber ist es — hoffentlich nicht nur für mich — eine interessante Lektüre.

Der folgende Artikel ist, wenn ich mich recht entsinne, etwa Mitte 2004 entstanden. Viel Spaß.


Wie einem Artikel aus dem Online-Angebot des Heise-Verlags zu entnehmen ist, plant das Justizministerium, Daten von Internetnutzern Contentprovidern zugänglich zu machen. Bisher dürfen nur staatliche Stellen auf solche Daten (und auch nur zum Zwecke der Strafverfolgung) zugreifen.

Sollte dieses Vorhaben tatsächlich realisiert werden, ist dem Datenschutz in Deutschland ein weiteres großes Stück abgebissen. Denn wenn erstmal privatwirtschaftliche Organisationen Zugriff auf Verbindungsdaten erhalten, wird sich eine strenge Regulierung dieses Zugriffs gar nicht erst einrichten, geschweige denn aufrecht halten lassen. Die Problematik eines solchen Unterfangens wird schon bei der Begriffsfindung offensichtlich: Wer ist denn “Contentprovider”? Jeder Klingeltonprogrammierer? Wohl nicht. Oder die Werbeabteilung eines Automobilherstellers? Auch nicht. Radiosender? Musiker? Nein, die auch nicht, denn die stehen an der falschen Stelle der Distributionskette. Es ist wohl wieder einmal die Musikindustrie gemeint - und von denen wohl auch nur die Großen. Tja, dann eben wieder BMG, Sony, AOLTimeWarner, Disney und Consorten. Doch wie kann man diese möglichst galant in einem Gesetz verewigen? Einzelne Konzerne zu nennen geht nicht - sogar Frau Zypries’ Hilfsjuristen wissen, dass das der verfassungsmäßigen Gleichheit vor dem Gesetz widerspricht. Es gibt prinzipiell nur zwei Möglichkeiten: Entweder man setzt eine Grenze fest, die sich an wirtschaftlichen Faktoren (z.B. am Marktanteil) orientiert. Dann ginge die Schere zwischen den Großen und den Kleinen noch weiter auseinander. Oder es gibt eine Allerweltsregelung mit einem Wortlaut wie “jeder, der ein berechtigtes Interesse hat…”. Diese Regelung bedeutet ungefähr das Gleiche wie das Verkehrschild “Anlieger frei”: Jeder, der will, denkt sich einen Grund aus und tut es einfach. Abgesehen davon: Wer in einem Medienkonzern soll denn dann für die Anforderung, Verwaltung und Auswertung von solchen Daten verantwortlich sein? Müssen diese Leute wissen, dass es ein “Bundesdatenschutzgesetz” gibt, oder müssen sie den gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutzbeauftragten ihres Unternehmens kennen? Sind sie irgendwie an die Einhaltung und Durchsetzung der Datenschutzgesetze gebunden? Wohl nicht. Denn die Contentprovider selbst ignorieren den Datenschutz konsequent; und die Bundesregierung ist wohl ebenfalls nicht an einer solchen Kontrolle interessiert - denn sonst müsste sie ja gleichzeitig mit der Gesetzesnovelle eine riesige, kostenaufwändige Bürokratie schaffen, welche den rechtmäßigen Umgang mit den Benutzerdaten sicherstellt.

Wer nun denkt, Contentprovider seien eine Spezialbranche, und eine Sonderreglung für deren Interessen sei gerechtfertigt, der bedenke, dass die wenigen großen Medienkonzerne sich das allergrößte Stück des Konsumentenkuchens recht einmütig teilen. In kaum einem anderen Wirtschaftszweig herrscht so wenig Konkurrenz an der Spitze wie bei den Medienkonzernen. Im Gegenteil, es gibt stark ausgeprägte vertikale, horizontale und diagonale Integrationsketten - soll heißen: Einem Medienkonzern gehört nicht nur eine Plattenfirma, sondern meistens sind es ganz viele Labels (horizontal); außerdem besitzt er auch mehrere Fernsehsender (vertikal) und kooperiert in einigen Bereichen vielleicht noch mit anderen Medienkonzernen. Ein schönes Beispiel für diese (im Übrigen fortschreitende) Monopolisierung ist der Bertelsmann-Konzern, welcher nicht nur unzählige Plattelabels unter dem Dach der Bertelsmann Music Group vereint, sondern nebenher auch mit RTL, RTL 2, VOX und n-tv recht gut in der deutschen Fernsehlandschaft vertreten ist. Nicht zu vergessen seien hier der Bertelsmann-Verlag und -Club, und auch nicht die geplante Zusammenlegung einiger Sparten mit dem Sony-Konzern.

Der verbissene Kampf der deutschen und europäischen Politik für eine Neugestaltung der Gesetzeslandschaft im Sinne der IT-Industrie schreibt ein weiteres Kapitel in das Buch “Von Orwell lernen heißt siegen lernen”. Seien es Patente auf geistiges Eigentum und Software, oder sei es RFID in Autokennzeichen, Personalausweisen und Frischkäse - noch nie war es für die Industrie so einfach, ihre Gesetze selbst zu schreiben und noch nie sind die Bürger so sehr um ihre Grundrechte, zum Beispiel das Recht auf Privatsphäre, betrogen worden. Was würde denn die Freigabe der Benutzerdaten für den Einzelnen bedeuten? Tragen wir erstmal Altbekanntes zusammen:

1. Es kann davon ausgegange werden, dass mindestens 40 Prozent der deutschen Haushalte einen Internetanschluss haben.
2. Derzeit bekommt der überwiegende Teil der Surfer mit jedem Einloggen eine neue (dynamische) IP-Adresse zugewiesen, was sich aber innerhalb der nächsten Jahre mit der flächendeckenden Einführung des IPv6-Standards ändern wird: Dann bekommt jeder Internet-Anschluss eine dauerhafte IP-Adresse.
3. Wer Zugriff auf Internet-Verbindungsdaten hat, erlangt Kenntnis über die (aktuelle) IP-Adresse und über jede Seite, die von dieser Adresse aus aufgerufen wurde, nebst dem exakten Zeitpunkt des Aufrufs.
4. So ziemlich jede Wirtschaftsbranche, ganz besonders aber die IT-Industrie (und damit auch die Contentprovider), ist an Datenbeständen über Verbraucher interessiert, weil sie dadurch gezielter werben kann und damit wiederum Kosten spart.
5. Durch die Kombination von persönlichen Daten und Konsum- und anderen Gewohnheiten lassen sich Persönlichkeitsprofile erstellen, welche wiederum dazu verwendet werden können, dem Konsumenten maßgeschneiderte Werbung zu präsentieren.
6. In kaum einem anderen Wirtschaftszweig herrscht so wenig Konkurrenz an der Spitze wie bei den Contentprovidern. Damit sind der konzernweiten Verwendung der Daten keine Grenzen gesetzt. Außerdem können Daten mit schon vorhandenen Persönlichkeitsprofilen kombiniert werden.

Diese Tatsachen sollten jedem Einzelnen ausreichen, sich seine persönliche Horrorpizza zusammenzustellen: Wie wäre es zum Beispiel mit der “Pizza Kundenberater”? Mit einem deftigen Verkaufsstrategen, der alles über Sie weiß und gerne mal anruft, einen Brief schreibt oder auch mal persönlich vorbei kommt und nach dem Wohlbefinden der Kinder Kevin und Jessica fragt oder freundlich wissen möchte, was man an der RTL-Homepage verbessern könnte und ob Sie nicht die neue Bohlen-Platte erwerben wollen, wo Sie doch so viele DSDS-Fanartikel gekauft haben…

Schritt für Schritt werden so Entscheidungsfreiheit und Privatsphäre des Einzelnen wirtschaftlichen Interessen geopfert. Statt den Einzelnen vor den Auswüchsen von Politik und Wirtschaft zu schützen, schützt der Staat immer mehr die Interessen von Wirtschaft und Politik vor den Bürgern. Während die (IT-)Wirtschaft noch nie Respekt vor Persönlichkeitsrechten hatte, ist die Politik weder fähig noch willens, ihre Aufgaben im Dienste der Gesellschaft wahrzunehmen. Und während immer mehr Möglichkeiten gefunden werden, die Stimmen der Bevölkerung ungehört verhallen zu lassen, schreitet die Verflechtung von Politik und Wirtschaft immer weiter fort, werden immer mehr “Expertenhearings” veranstaltet und immer mehr “Beraterverträge” geschlossen. Und was früher im Volksmund Korruption hieß, nennt sich heute Parteispende oder - je nach dem - Kooperationsprojekt.

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